Applikation Index Volltextsuche Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online |
Oberbegriff: RechtshandlungSchlagwort: Ein Mann kann ein Gut wegen seines Gedinges daran nach dem Tod des Belehnten bis zur Geburt dessen Sohnes besitzen
| ||||||||
©2004 Sachsenspiegel-Online |